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Prüfen, was ein KI-Agent wirklich getan hat — statt es nachzuerzählen.
Wenn KI-Agenten Schäden vorprüfen, Policen auslesen oder Zahlungen vorschlagen, fehlt im Streitfall oft genau eines: ein Nachweis, welcher Schritt wann passiert ist. Proof of Agent Work macht daraus einen signierten
Beleg selbst prüfenPilot anfragen
Was Sie heute prüfen können
Agenten-Beleg
Jeder Schritt eines Agentenlaufs, signiert mit
Markierung in Medien
Eine
Versiegeltes Schadenfoto
Ein live aufgenommenes Foto, das seit dem Siegel unverändert ist, lässt sich von einem bearbeiteten unterscheiden. Ausprobieren mit synthetischen Fotos: Schadenfoto-Check
Nach Rolle
Underwriting
- Frage: Welche Kontrollen hat der Kunde für seine KI-Agenten tatsächlich, nicht nur laut Fragebogen?
- Beleg: signierte Läufe mit Freigaben durch Menschen, stichprobenweise selbst prüfbar.
- Ausprobieren: Underwriter-Dashboard (Mock, synthetische Daten) · ROI-Rechner mit Ihren Annahmen
- Grenze: ein Beleg zeigt, was aufgezeichnet wurde — nicht, ob die Entscheidung richtig war.
Schaden und SIU
- Frage: Wurde der Lauf, auf den sich ein Anspruch stützt, nachträglich geändert?
- Beleg: geänderter Schritt, Betrag oder Zeitpunkt → Prüfung schlägt fehl, mit Angabe des Schritts.
- Schadenfotos: „live aufgenommen und unverändert seit dem Siegel“ — ein Siegel sagt nichts darüber, ob das Motiv inszeniert war.
Makler
- Frage: Wie zeige ich dem Versicherer, dass mein Kunde seine KI im Griff hat?
- Beleg: ein Musterbeleg und die Prüfanleitung, die der Versicherer ohne unsere Software nachvollzieht.
- Grenze: Belege ersetzen keine Risikoanalyse und keine Deckungsprüfung.
Versicherungsnehmer
- Frage: Wie belege ich im Schadenfall, was unser Agent getan hat?
- Beleg: der eigene, signierte Ablauf statt Rekonstruktion aus Logdateien.
- Datenschutz: sensible Werte stehen nur als
Hash im Beleg (DSFA-Vorlage).
Rechtsstand (26.10.2026)
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) stuft KI für Risikobewertung und Preisgestaltung in der Lebens- und Krankenversicherung als Hochrisiko ein (Anhang III Nr. 5 Buchst. c). Kfz- und Sachschadenbearbeitung fällt nicht per se darunter.
Für Hochrisiko-Systeme verlangt die Verordnung u. a. automatische Protokolle (Art. 12), menschliche Aufsicht (Art. 14) und Pflichten der Betreiber (Art. 26); Details auf der Seite Hochrisiko-Betreiber. Die Anwendungsfristen nennt Art. 113; ob sie verschoben werden, war zum Stand dieser Seite Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens (Digital-Omnibus-Vorschlag der Kommission). Bitte den aktuellen Stand prüfen.
Keine Rechtsberatung. Belege helfen beim Nachweis; ob Sie eine Pflicht erfüllen, entscheiden Sie mit Ihrer Rechtsabteilung.