Sie betreiben ein Hochrisiko-KI-System. Was müssen Sie später belegen können?
Der AI Act verlangt Protokolle, menschliche Aufsicht und Meldungen. Diese Karte zeigt, welche Artikel das sind, wer jeweils verpflichtet ist und wo ein signierter
Artikelkarte
| Artikel | Inhalt (verkürzt) | Pflichtig | Wo ein Beleg hilft | Stand bei uns |
|---|---|---|---|---|
| Art. 12 | Hochrisiko-Systeme protokollieren Ereignisse automatisch über ihre Lebensdauer. | Anbieter (baut es ein) | Jeder Agentenschritt als signierter, zeitgestempelter Eintrag; nachträgliche Änderung fällt auf. | |
| Art. 19, Art. 26 Abs. 6 | Automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. | Anbieter bzw. Betreiber, soweit unter ihrer Kontrolle | Aufbewahrte Belege bleiben ohne uns prüfbar; Unverändertheit ist nachweisbar, die Aufbewahrung selbst organisieren Sie. | |
| Art. 14, Art. 26 Abs. 2 | Menschliche Aufsicht; Betreiber benennen kompetente Personen. | Anbieter (Gestaltung), Betreiber (Zuweisung) | Freigabeschritte stehen im Beleg; eine eigene Signatur der prüfenden Person ist geplant. | |
| Art. 26 Abs. 5 | Betrieb überwachen, bei Risiken Anbieter und Behörde informieren. | Betreiber | Belege der betroffenen Läufe als Grundlage der Meldung. | |
| Art. 27 | Grundrechte-Folgenabschätzung, u. a. für Anhang III Nr. 5 Buchst. b und c (Kreditwürdigkeit; Lebens- und Krankenversicherung). | Bestimmte Betreiber | Belege dokumentieren den tatsächlichen Ablauf; die Abschätzung selbst bleibt Ihre Aufgabe (DSFA-Vorlage als Ausgangspunkt). | — |
| Art. 50 Abs. 2 und 4 | Synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Anbieter); Deepfakes offenlegen (Betreiber). | Anbieter, Betreiber | Unsichtbare, schlüsselgebundene | |
| Art. 73 | Schwerwiegende Vorfälle melden. | Anbieter | Unveränderte Belege des Vorfalls statt nachträglicher Rekonstruktion. |
Rechtsstand (26.10.2026)
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), in Kraft seit 1. August 2024. Die Fristen für Hochrisiko-Systeme regelt Art. 113; ob sie verschoben werden, war zum Stand dieser Seite Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens (Digital-Omnibus-Vorschlag der Kommission). Bitte den aktuellen Stand im Amtsblatt prüfen.
Die Tabelle verkürzt die Artikel; maßgeblich ist der Wortlaut. Ob Ihr System hochriskant ist, folgt aus Art. 6 und Anhang III.
Keine Rechtsberatung. Wir liefern Belege, keine Konformität.