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Sie betreiben ein Hochrisiko-KI-System. Was müssen Sie später belegen können?

Der AI Act verlangt Protokolle, menschliche Aufsicht und Meldungen. Diese Karte zeigt, welche Artikel das sind, wer jeweils verpflichtet ist und wo ein signierter Beleg beim Nachweis hilft. Konform macht Sie ein Beleg nicht.

Artikelkarte

ArtikelInhalt (verkürzt)PflichtigWo ein Beleg hilftStand bei uns
Art. 12Hochrisiko-Systeme protokollieren Ereignisse automatisch über ihre Lebensdauer.Anbieter (baut es ein)Jeder Agentenschritt als signierter, zeitgestempelter Eintrag; nachträgliche Änderung fällt auf.
Art. 19, Art. 26 Abs. 6Automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren.Anbieter bzw. Betreiber, soweit unter ihrer KontrolleAufbewahrte Belege bleiben ohne uns prüfbar; Unverändertheit ist nachweisbar, die Aufbewahrung selbst organisieren Sie.
Art. 14, Art. 26 Abs. 2Menschliche Aufsicht; Betreiber benennen kompetente Personen.Anbieter (Gestaltung), Betreiber (Zuweisung)Freigabeschritte stehen im Beleg; eine eigene Signatur der prüfenden Person ist geplant.
Art. 26 Abs. 5Betrieb überwachen, bei Risiken Anbieter und Behörde informieren.BetreiberBelege der betroffenen Läufe als Grundlage der Meldung.
Art. 27Grundrechte-Folgenabschätzung, u. a. für Anhang III Nr. 5 Buchst. b und c (Kreditwürdigkeit; Lebens- und Krankenversicherung).Bestimmte BetreiberBelege dokumentieren den tatsächlichen Ablauf; die Abschätzung selbst bleibt Ihre Aufgabe (DSFA-Vorlage als Ausgangspunkt).—
Art. 50 Abs. 2 und 4Synthetische Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen (Anbieter); Deepfakes offenlegen (Betreiber).Anbieter, BetreiberUnsichtbare, schlüsselgebundene Markierung in Bildern; eine Brücke zu C2PA ist geplant.
Art. 73Schwerwiegende Vorfälle melden.AnbieterUnveränderte Belege des Vorfalls statt nachträglicher Rekonstruktion.

Was wir belegen und was nicht

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