Vorführung · Sie handeln selbst · alles läuft in Ihrem Browser
Der Schadenfall, den niemand rekonstruieren kann
Zwölf Minuten. Sie sind Underwriter. Sie treffen die Entscheidungen, Sie führen die Prüfungen aus —
und Sie versuchen am Ende selbst, uns zu betrügen.
Akt 1 · Dienstagvormittag
Auf Ihrem Tisch liegt ein Antrag
Ein Anbieter für automatisierte Schadenerkennung will eine Leistungsgarantie absichern.
Sein KI-Modell soll manipulierte Schadensfotos erkennen — zugesichert sind 94 Prozent Trefferquote.
Fällt es darunter, zahlt er seinen Kunden eine Vertragsstrafe. Diese Strafe soll Ihr Haus tragen.
Sie blättern zur Frage, die in Ihrem Fragebogen an dieser Stelle steht:
„Wie wird die Leistung des Modells überwacht, während der Endkunde es nutzt?"
Die Antwort ist ein PDF. Drei Seiten. Vom Antragsteller selbst erstellt, mit Zahlen aus den
vergangenen sechs Monaten. Sie lesen: 94,3 % Trefferquote, gemessen intern.
Akt 2 · Sieben Monate später
Der Anruf
Der Antragsteller meldet einen Garantiefall. Ein Großkunde hat die Vertragsstrafe geltend gemacht:
Über einen Zeitraum von elf Wochen habe das Modell manipulierte Fotos durchgewinkt. Die Trefferquote sei auf
61 Prozent gefallen. Forderung: 2,4 Millionen Euro.
Sie stellen die drei Fragen, die jetzt zählen.
Frage 1 Ist die Quote wirklich gefallen?
→ Beleg: eine Auswertung des Antragstellers. Erstellt letzte Woche. Aus denselben Systemen, die auch die 94,3 % geliefert haben.Frage 2 Seit wann?
→ Unbekannt. Es gibt Logdateien, aber ihre Zeitstempel stammen
vom Server des Antragstellers. Sie sind nicht signiert.Frage 3 Lag es am Modell oder am Basismodell des Zulieferers?
→ Nicht feststellbar. Welche Modellversion wann lief, ist nirgends
manipulationssicher festgehalten.
Ihr Sachbearbeiter formuliert es so: „Wir können nicht beweisen, dass der Schaden eingetreten ist —
und wir können nicht beweisen, dass er es nicht ist."
Akt 3 · Dieselbe Situation, andere Voraussetzung
Diesmal hat das System mitgeschrieben
Spulen Sie zurück. Der Antragsteller hat beim Zeichnen eine Bedingung akzeptiert:
Sein System stellt bei jedem Aufruf eine Quittung über sich selbst aus. Kein Bildinhalt, kein Prompt —
nur Prüfsummen, miteinander verkettet. (Im Produkt sind die Quittungen zusätzlich signiert und mit Zeitstempel versehen; diese Vorführung zeigt die Kette.)
Drücken Sie den Knopf. Die Kette entsteht jetzt, in Ihrem Browser, mit echtem SHA-256.
Noch keine Kette. Drücken Sie den Knopf oben.
Akt 4 · Jetzt sind Sie der Angreifer
Versuchen Sie, uns zu täuschen
Das ist der Teil, auf den es ankommt. Sie sollen uns nicht glauben — Sie sollen es versuchen.
Sie haben vollen Schreibzugriff auf die Kette. Der Antragsteller hätte ihn auch.
Löschen Sie den Einbruch heraus. Datieren Sie ihn um. Setzen Sie eine Quittung nachträglich ein.
Prüfen Sie danach.
Bauen Sie zuerst die Kette in Akt 3.
Akt 5 · Zurück an Ihrem Tisch
Was sich für Sie ändert
ohne Quittung mit QuittungIst der Schaden real?BehauptungnachrechenbarSeit wann?unbekanntauf die Quittung genauWessen Fehler?nicht trennbarModellversion belegtNachträglich änderbar?ja, spurlosja, aber sichtbarPrämie kalkulierbar?nur pauschalnach Verhalten
Die Quittung macht keinen Schaden ungeschehen. Sie macht ihn zurechenbar —
und das ist die Größe, an der Ihre Bepreisung heute scheitert.
Und sie tut es, ohne dass ein einziges Bild, ein einziger Prompt oder eine einzige Kundendatei
das Haus Ihres Versicherungsnehmers verlässt. Er gibt keine Geschäftsgeheimnisse preis. Er gibt Prüfsummen preis.
Was diese Vorführung nicht zeigt — und wir nicht behaupten:
Dass ein hoher Kettenwert mit niedrigem Schaden korreliert. Das Prüfverfahren dafür ist gebaut und in beide
Richtungen getestet (es findet eine vorhandene Korrelation, meldet ausdrücklich keine, wenn keine da ist, verweigert unterhalb von zwanzig Wertepaaren jede Aussage — und kennt einen vierten Ausgang, den kaum eine Kennzahl über sich selbst zulässt: Befund gegen die Kennzahl, wenn der Zusammenhang signifikant, aber in der falschen Richtung ist) —
aber es fehlen echte Schadenbestände. Diese Aussage steht aus, und wir werden sie erst treffen, wenn sie belegt ist.
Ebenso offen: der qualifizierte Zeitstempel eines Vertrauensdiensteanbieters. Die Verankerung über Merkle-Wurzeln
ist gebaut; solange die Anbindung fehlt, meldet jeder Anker ehrlich „nicht qualifiziert" statt zu behaupten,
er wäre es. Und wer das Feld von Hand auf „qualifiziert" setzt, kommt damit nicht durch: ein Anker, der eine Bezeugung behauptet, ohne eine vollständige Marke mitzuführen, wird bei der Prüfung zurückgewiesen. Kommt das Gerät später ans Netz, wird der Stempel nachgeholt — und der nachgeholte zählt weniger als ein sofortiger, weil der Abstand dazwischen unbezeugt bleibt. Dieser Abstand steht als Zahl im Anker, nicht als Beruhigungssatz.